Wir bieten in unserer Fahrschule das begleitende Fahren mit 17 Jahren an.
Wichtig ist, daß die Begleitperson älter als 30 Jahre ist und in den letzten 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnissklasse B ist. Ferner dürfen bei Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg eingetragen sein.
Theoretische Ausbildung
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis ist die Anzahl des vorgeschriebenen Mindestunterrichtes nach §4 Abs.3 FahrschAusbO auf 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten festgelegt.
Dazu kommt jeweils der klassenspezifische Theoretische Unterricht gemäß §4 Abs.3 FahrschAusbO.